AMTSLEITER*IN (m/w/d)

in der Gemeinde Waidring

Start: ab sofort | Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden

Dienstort und Anstellung: Waidring | Bewerbungsfrist: 10.03.2023

Ihr Aufgabengebiet:

  • Leitung des Gemeindeamtes sowie aller Gemeindebetriebe mit insgesamt ca. 30 Mitarbeiter*innen.
  • Kompetente*r Ansprechpartner*in für Bürgermeister, Gemeindeorgane, Mitarbeiter*innen, Unternehmen und die Bevölkerung mit deren Ansprüchen an eine zeitgemäße und bürgernahe Gemeindeverwaltung.
  • Verantwortung für die Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindeorgane
  • Vorbereitung und Umsetzung von Verträgen, Verordnungen und sonstigen Rechtsangelegenheiten
  • Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher Verwaltungsrichtlinien und des reibungslosen Ablaufes aller anstehenden Agenden.

Sie bringen mit:

  • Bevorzugt abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder Abschluss eines vergleichbaren Studiums, alternativ Absolvent*in einer Handelsakademie, Handelsschule oder vergleichbar qualifizierte kaufmännische Ausbildung
  • Erfahrung und Geschick in der Führung von Mitarbeiter*innen
  • Kaufmännisches/ betriebswirtschaftliches Verständnis
  • Kompetenz im Bereich des Verwaltungsrechts bzw. Interesse, sich diese möglichst rasch anzueignen
  • Erfahrungen im öffentlichen Dienst oder in einer Gemeindeverwaltung sind von Vorteil
  • Kommunikationsstärke, Toleranz, Loyalität und Verlässlichkeit

Wir bieten Ihnen:

  • Das Mindestentgelt beträgt mit Studienabschluss € 4.111,58, für Bewerber*innen mit Matura € 3.192,46 bzw. bei Bewerber*innen ohne Matura  € 2.978,86
  • Langfristige Perspektive in einer zukunftsorientierten modernen öffentlichen Organisation
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit bei der Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum groß geschrieben werden
  • Flexibilität bei den Arbeitszeiten
  • Attraktive Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Bei Bedarf Dienstwohnung

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 iVm § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

Das Bewerbungsverfahren wird von der GemNova begleitet. Bewerbungen müssen bis spätestens 10.03.2023 bei der GemNova unter www.gemnovajobs.tirol einlangen.

 

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